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oder schreiben Sie an info@team1-kiel.de

Halteverbotszone

Bewohner unserer schönen Landeshauptstadt Kiel kennen die allabendliche Parkplatzsuche schmerzlich. Doch auch in anderen Städten wie in Rendsburg, Büdelsdorf, Eckernförde, oder gar Neumünster kann man Fahrzeuge nicht einfach irgendwo abstellen.Das gilt für PKW, erst recht jedoch für einen mindestens 6 m langen Möbel-LKW.

Das „wilde“ Einrichten von Halteverbotszonen, gern mit Flatterband zwischen zwei Stühlen, ist in den meisten Gemeinden untersagt und wird teilweise mit empfindlichen Bußgeldern geahndet. Wohnt man gar innerhalb einer Fußgängerzone, benötigt man sogar zusätzlich eine Sondergenehmigung.

Dabei ist es gar nicht so einfach, Halteverbotszonen richtig zu beantragen und verkehrsgerecht aufzustellen. Wenn Ihnen die Bürokratie zu umständlich ist, ist team1 Ihnen dabei gerne behilflich.

UNSER KOMPLETTSERVICE FÜR HALTEVERBOTSSCHILDER

Ein LKW ist kein Kleinwagen. Einen Parkplatz dieser Größe möglichst nah an den Be- und Entladestellen zu finden, ist nicht nur in der Rush Hour ein Kunststück.

Gehen Sie auf Nummer sicher und bestellen Sie rechtzeitig bei uns Halteverbotszonen inkl. Halteverbotsschilder, die Ihnen ein exklusives Parkrecht für die Dauer des Umzuges einräumen.

Unser Service für Sie beinhaltet

Das Beantragen der Schilderaufstellung bei der Stadt Kiel (oder umliegenden Gemeinden), Beschriften der Schilder gemäß Ihren Angaben und den lokalen Bedingungen, Aufstellen der Schilder inklusive Anfertigen des benötigten Aufstellungsprotokolls.

Nach der Aufstellung der jeweiligen Halteverbotszone erhalten Sie von uns die Genehmigung, das Aufstellungsprotokoll inkl. Dokumentation sowie die Rechnung per Email.

In der Genehmigung finden Sie auch die Telefonnummer von Polizei und Ordnungsamt. Nur diese können eine Abschleppung widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge veranlassen. Auch die anschließende Abholung der Schilder ist im Preis enthalten.

PREIS

Für den Komplettservice durch team1 (Halteverbotsschilder beschriften, Anmeldung der Halteverbotszone bei der Stadt, Protokollerstellung, Lieferung und Abholung der Halteverbotsschilder) innerhalb des Kieler Verwaltungsgebietes berechnen wir Ihnen 80 € (inkl. MwSt.). Preise für Halteverbotszonen im Umland auf Anfrage.

Hinweis

Bitte bestellen Sie Halteverbotszonen mindestens 2 Wochen vor Ihrem Wunschtermin.

Sie erhalten eine automatische Antwort per Mail, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist.

Die wunschgemäße Aufstellung der Halteverbotszone hängt von der Genehmigung der zuständigen Gemeinde/ Stadt Kiel ab. Bitte geben Sie für mögliche Rückfragen eine Telefonnummer an. Vielen Dank.

Für Rückfragen erreichen Sie uns telefonisch unter 0431- 7194777.

Hinweis

BITTE BESTELLEN SIE HALTEVERBOTSZONEN MINDESTENS ZWEI WOCHEN VOR IHREM WUNSCHTERMIN.

SIE ERHALTEN EINE AUTOMATISCHE ANTWORT PER MAIL, DASS IHRE BESTELLUNG BEI UNS EINGEGANGEN IST.

FÜR RÜCKFRAGEN ERREICHEN SIE UNS TELEFONISCH UNTER 0431- 7194777

Sonderanfragen

Halteverbotszonen benötigen nicht nur Privatpersonen oder Umzugsunternehmen für Umzüge. Parkplätzen für Baufahrzeuge oder Anlieferfahrzeuge für größere Lieferungen wie Küchen, Möbel oder Container sichern befristete Halteverbote den reibungslosen Ablauf von Baustellen. Denn das Material kann in vielen Fällen nicht über lange Wege zur Baustelle geliefert werden und auch die Container müssen direkt vor der Haustür stehen und nicht dort, wo gerade ein Parkplatz frei ist.

Gerne können Sie unsere Halteverbotsbestellung auch hierfür nutzen. Senden Sie uns Ihre Anfrage mit Nennung des Grundes für das geplante Halteverbot. Wir erstellen Ihnen hierzu gern ein individuelles Angebot.

Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Bestellung von Halteverbotszonen – team 1

Grundsätzliches
Die nachfolgenden Bedingungen werden bei einer Bestellung vollständig durch den Kunden anerkannt bzw. sind Grundlage für eine Zusammenarbeit zwischen der team1 UG (nachfolgend T1 genannt) und dem Kunden.

Gegenstand der Zusammenarbeit
T1 stellt mobile zeitlich befristete Halteverbotszonen im Rahmen des § 45 Abs. 1 StVO auf.

Beauftragung eines weiteren Dienstleisters.
T1 kann weitere Dienstleistungsunternehmen für die Auftragsabwicklung beauftragen.

Beauftragung für die Einrichtung einer Halteverbotszone
Die Beauftragung für die Einrichtung einer Halteverbotszone muss in jedem Falle schriftlich erfolgen. Sie kann in Ausnahmefälle auch per E-Mail erfolgen. Eine telefonische Beauftragung ist nicht möglich!

Daten für die Beauftragung
Der Kunde muss folgende Daten bei einer Beauftragung angeben: Aufstellungsort für die Halteverbotszone (Straße, Hausnr., PLZ und Ort), Gültigkeitsdatum für die Halteverbotszone, Zeitspanne in der die Halteverbotszone gültig sein soll und die Breite der Halteverbotszone und die gültige Parkregelung. Sollte die Uhrzeit oder die Breite fehlen, so gelten folgende Standardwerte als anerkannt: Uhrzeit von 07:00-19:00 Uhr, Breite 15 m.

Sonstiges zur Beauftragung durch den Kunden
Jede Halteverbotszone für Kiel sollte mindestens 14 Tage vor Gültigkeit bei T1 beantragt werden.
Für Orte außerhalb Kiels gilt eine Frist von 28 Tagen.  Andernfalls schließt T1 die Erteilung einer Genehmigung durch das zuständige Amt aus.

Preise und Rechnungsbetrag
Die Preise und der Rechnungsbetrag verstehen sich immer (wenn nicht anders ausgewiesen) als Bruttoendbetrag inkl. MwSt.

Nachberechnung
T1 ist berechtigt, eine Nachberechnung durchzuführen, wenn sich nach Bestellung Änderungen ergeben, die den Preis erhöhen. Insbesondere dann, wenn bei der Halteverbotszone eine zusätzliche Beschilderung (z. B. bei engen Straßen) aufgestellt werden muss.

Bezahlung
Die Bezahlung muss immer nach Rechnungserhalt (der Zahlungstermin ist auf der Rechnung vermerkt), Bankeinzugsermächtigung oder in bar gegen Quittung erfolgen.

Zahlungsverzug, Mahnung, Inkasso
Der Zahlungsverzug tritt ein, wenn der auf der Rechnung angegebene Zahlungstermin nicht eingehalten wird. Eine Mahnung durch T1 kostet 5,00 € brutto. Der Versand erfolgt entweder per Mail, Fax und/oder per Post. Tritt das Inkasso ein, sind erhöhte Gebühren von Dritten fällig.

Reklamation
Die Reklamation einer Halteverbotszone muss immer spätestens am Gültigkeitstag schriftlich per E-Mail erfolgen, andernfalls wird die Reklamation generell abgewiesen.

Aufstellung der Halteverbotszone
Aufstellung und Abholung der Halteverbotszone übernimmt in jedem Falle T1 oder ein durch T1 beauftragtes Unternehmen. Sollte einmal der gewünschte Aufstellungsort der Halteverbotszone nicht geeignet sein, so kann T1 einen Ausweichort nutzen. Dieser darf bis zu 50 m vom eigentlichen Aufstellungsort entfernt sein, ohne dass es einer Benachrichtigung an den Kunden bedarf. Bei weiterer Entfernung muss der Kunde benachrichtigt werden.

Veränderung der Gestellung durch Dritte
T1 oder ein von T1 beauftragtes Unternehmen stellt die Haltverbote verkehrssicher auf. Eine nachträgliche Veränderung der Halteverbotszonengestellung durch Dritte führt zum sofortigen Erlöschen des Versicherungsschutzes.

Nachträgliche Beaufsichtigung des Haltverbots
Die nachträgliche Beaufsichtigung des Haltverbots erfolgt durch den Auftraggeber oder dessen Vertreter, bei Veränderung der Aufstellung ist T1 umgehend zu informieren.

Beantragung der Genehmigung im Namen des Kunden/Ablehnung der Genehmigung durch das Amt
T1 beantragt, sofern vom Kunden gewünscht, die Genehmigung für die Halteverbotszone im Namen und auf Rechnung des Kunden. Die Beantragung der Halteverbotszone ist eine Dienstleistung der Firma T1, wo der Kunde als Rechnungsempfänger/Gebührenschuldner gegenüber der zuständigen Behörde auftritt. T1 haftet nicht für Gebührenschulden der Kunden beim zuständigen Amt. Die Erteilung dieser Genehmigung obliegt dem zuständigen Amt. Im Falle einer Ablehnung wird der Kunde benachrichtigt. In diesem Falle ist T1 berechtigt, für die bereits erbrachten Leistungen eine Aufwandspauschale i.H.v. EUR 20,00 in Rechnung zu stellen bzw. bei einer eventuellen Rückerstattung zu berücksichtigen.

Haftungsausschluss bei Diebstahl oder unberechtigtem Verändern einer Halteverbotszone
T1 haftet nicht für Schäden und Folgeschäden, die durch Diebstahl oder unberechtigten Veränderung einer Halteverbotszone verursacht werden bzw. worden sind. Sollte eine Halteverbotszone am Bestimmungsort gestohlen oder verändert worden sein, so muss der Kunde T1 umgehend informieren. Sollte die Zeitspanne zum Gültigkeitsdatum noch ausreichend sein, so muss T1 versuchen, eine neue Halteverbotszone aufzustellen und ein neues Aufstellprotokoll zu fertigen. Dies wird jedoch nicht garantiert, wenn der Zeitpunkt zu kurzfristig ist

Haftungsausschluss für Nutzung außerhalb § 45 Abs. 1 StVO
T1 richtet ausschließlich zeitlich befristete Halteverbotszonen zur Sicherstellung von Parkmöglichkeiten für Fahrzeuge ein.  Die Haftung für Nutzungen außerhalb dieses Geltungsbereichs, die beispielsweise ein Sondernutzungsrecht der Stadt Kiel bedürfen, sind hiervon ausgeschlossen. Mit der Zustimmung zu unseren AGB sichert der Kunde zu, die Zone lediglich für den ausgewiesenen Zweck zu nutzen. Für mögliche Schäden aus einer sondernutzungsrechtswidrigen Nutzung durch den Kunden schließt T1 die Haftung aus.

Vorgehensweise bei blockierter Halteverbotszone
Sollte die Halteverbotszone an Gültigkeitstag und -Uhrzeit blockiert sein, so sind Sie berechtigt, die Polizei oder das Ordnungsamt zu benachrichtigen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Halteverbotszone rechtzeitig bei uns beantragt haben und Ihnen die von uns zugesandten Papiere vorliegen. Die Polizei wird immer in erster Linie versuchen, den Halter des KFZs herauszufinden und ihn dann ggf. bitten, das Fahrzeug zu entfernen. Wenn der Halter nicht im näheren Bereich wohnt, wird das Fahrzeug versetzt bzw. abgeschleppt.

Kosten für die Entfernung eines Fahrzeuges
Die Kosten für die Entfernung eines Fahrzeuges trägt in erster Linie der KFZ-Halter. Sollte der Halter die Zahlung verweigern (insbesondere bei Haltern, die im Ausland ihren Wohnsitz haben), so sieht der Gesetzgeber vor, dass in zweiter Linie der Nutznießer der Halteverbotszone die Rechnung übernehmen muss. Bitte überlegen Sie genau, ob Sie Autos entfernen lassen oder nicht. Der Nutznießer einer Halteverbotszone ist immer der Kunde. T1 haftet nicht für solche Rechnungen bzw. Schäden. Die Rechnung muss vom Kunden (Nutznießer) bezahlt werden und kann nicht von T1 zurückverlangt werden.

Haftung
Die Haftung seitens T1 ist auf Höhe des vereinbarten Entgeltes der zu erbringenden bzw. erbrachten Dienstleistung beschränkt. Es kann kein Schadensersatz wegen nicht erbrachter Leistung, unvollständiger Leistung, Verzögerungen und deren Folgen oder wegen sonstiger Folgeschäden geltend gemacht werden. Der Kunde kann lediglich eine Minderung des Entgeltes bzw. eine Rückerstattung des Entgeltes beantragen. Die Beantragung muss in jedem Falle spätestens am Umzugstag schriftlich und mit ausführlicher Angabe der Gründe erfolgen. Die Zustimmung einer Rückerstattung oder Minderung des Entgeltes obliegt T1.

Speicherung persönlicher Angaben bzw. Daten
Der Kunde stimmt einer Speicherung seiner Daten zu. Die Daten dürfen von T1 für die Auftragsabwicklung verwendet werden. Auch dürfen die Daten an weitere Unternehmen weitergeleitet werden, wenn diese Unternehmen mit der Auftragsabwicklung der vom Kunden beauftragten Dienstleistung direkt zu tun haben. Eine Weitergabe der Daten wird ausgeschlossen. T1 darf die Daten ausschließlich zur Auftragsabwicklung und für interne statistische Zwecke verwenden.

Sonstige Bedingungen
Sonstige Bedingungen bestehen nicht. Sollte eine Bedingung ganz oder teilweise nicht rechtmäßig sein, so bestehen die anderen Bedingungen weiter. Bei nicht aufgeführten Bedingungen tritt das deutsche Recht in Kraft.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Kiel.

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